Aktuelles
Einladung zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung 2019 mit Neuwahlen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freie Wählerinnen und Wähler,
wir laden Sie herzlich zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung der FREIE WÄHLER BAYERN e.V. Kreisvereinigung Regensburg und des FW FREIE WÄHLER Kreisverbandes Regensburg e.V. am
Montag, 21.10.2019 um 19.00 Uhr
im Gasthof Zur Alten Post, Landshuter Straße 1, 93087 Alteglofsheim ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1.Vorsitzenden
2. Grußworte (Tanja Schweiger u.a.)
3. Geschäftsbericht FW Kreisvereinigung und FW Kreisverband
4. Kassenbericht FW Kreisvereinigung und FW Kreisverband
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Aussprache zu den Berichten
7. Wahl des Versammlungsleiters mit Beisitzern
8. Entlastung der Vorstandschaft
9. Wahl der Vorstandschaft FW Kreisvereinigung und FW Kreisverband
10. Änderung der Satzung des FW Kreisverbandes in der Fassung vom 26.11.2012
10.1 Änderung in Artikel 7 – Mitgliederversammlung, Absatz (1)
Bisheriger Wortlaut:
(1) Zuständigkeit, Einberufung, Beschlussfähigkeit
Sätze 4-6: Die Einladung erfolgt durch den Vorstand. Die Einladungen gehen mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen und einem Vorschlag zur TO schriftlich an die Mitglieder. Die Versammlung beschließt über die Tagesordnung.
Zukünftiger Wortlaut:
(1) Zuständigkeit, Einberufung, Beschlussfähigkeit
Sätze 4-6: „Die Einladung erfolgt durch den Vorstand. Die Einladungen gehen mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen und einem Vorschlag zur TO per E-Mail oder schriftlich an die Mitglieder. Die Versammlung beschließt über die Tagesordnung.“
10.2 Änderung in Artikel 7 – Mitgliederversammlung, Absatz (2):
Bisheriger Wortlaut:
(2) Wahlen, Abstimmungen und Stimmrecht
Satz 4: Außer der Wahl des Vorstandes können Wahlen und Abstimmungen auf Beschluss der Mitgliederversammlung auch offen stattfinden.
Zukünftiger Wortlaut:
(2) Wahlen, Abstimmungen und Stimmrecht
Der Satz 4 wird wie folgt neu gefasst: „Die Wahl ist schriftlich und geheim. Auf Antrag kann die Wahl der Vorstandschaft auch offen vorgenommen werden, es sein denn, dass auch nur ein anwesendes Mitglied widerspricht oder über mehr als nur einen Kandidaten abzustimmen ist. Davon abweichende Bestimmungen der Wahlgesetze haben Vorrang.“
10.3 Änderung in Artikel 9 – Kreisverbandsausschuss
In Absatz (1) wird nach dem Unterpunkt „der Geschäftsführer“ ein neuer Unterpunkt „der Rechtsreferent“ eingefügt. Nach dem Unterpunkt „der Pressereferent“ wird ein neuer Unterpunkt „der Internetbeauftragte“ eingefügt.
11. Verschiedenes
12. Schlussworte
Anträge bitten wir bis spätestens 18.10.2019 schriftlich an den Vorsitzenden bzw. die Geschäftsstelle zu richten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Mit freundlichen Grüßen
gez. Harald Stadler
Kreisvorsitzender
Hans-Peter Landsmann
Kreisgeschäftsführer