05.10.2019
Jahreshauptversammlung 2019 mit Neuwahlen

Einladung zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung 2019 mit Neuwahlen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freie Wählerinnen und Wähler,

wir laden Sie herzlich zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung der FREIE WÄHLER BAYERN e.V. Kreisvereinigung Regensburg und des FW FREIE WÄHLER Kreisverbandes Regensburg e.V. am

Montag, 21.10.2019 um 19.00 Uhr

im Gasthof Zur Alten Post, Landshuter Straße 1, 93087 Alteglofsheim ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den 1.Vorsitzenden

2. Grußworte (Tanja Schweiger u.a.)

3. Geschäftsbericht FW Kreisvereinigung und FW Kreisverband

4. Kassenbericht FW Kreisvereinigung und FW Kreisverband

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Aussprache zu den Berichten

7. Wahl des Versammlungsleiters mit Beisitzern

8. Entlastung der Vorstandschaft

9. Wahl der Vorstandschaft FW Kreisvereinigung und FW Kreisverband

10. Änderung der Satzung des FW Kreisverbandes in der Fassung vom 26.11.2012

10.1 Änderung in Artikel 7 – Mitgliederversammlung, Absatz (1)

            Bisheriger Wortlaut:

                        (1) Zuständigkeit, Einberufung, Beschlussfähigkeit

Sätze 4-6: Die Einladung erfolgt durch den Vorstand. Die Einladungen gehen mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen und einem Vorschlag zur TO schriftlich an die Mitglieder. Die Versammlung beschließt über die Tagesordnung.

 

            Zukünftiger Wortlaut:

                        (1) Zuständigkeit, Einberufung, Beschlussfähigkeit

Sätze 4-6:   „Die Einladung erfolgt durch den Vorstand. Die Einladungen gehen mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen und einem Vorschlag zur TO per E-Mail oder schriftlich an die Mitglieder. Die Versammlung beschließt über die Tagesordnung.“

 

10.2 Änderung in Artikel 7 – Mitgliederversammlung, Absatz (2):

            Bisheriger Wortlaut:

                        (2) Wahlen, Abstimmungen und Stimmrecht

Satz 4: Außer der Wahl des Vorstandes können Wahlen und Abstimmungen auf Beschluss der Mitgliederversammlung auch offen stattfinden.

            Zukünftiger Wortlaut:

(2) Wahlen, Abstimmungen und Stimmrecht

Der Satz 4 wird wie folgt neu gefasst: „Die Wahl ist schriftlich und geheim. Auf Antrag kann die Wahl der Vorstandschaft auch offen vorgenommen werden, es sein denn, dass auch nur ein anwesendes Mitglied widerspricht oder über mehr als nur einen Kandidaten abzustimmen ist. Davon abweichende Bestimmungen der Wahlgesetze haben Vorrang.“

 

10.3 Änderung in Artikel 9 – Kreisverbandsausschuss

In Absatz (1) wird nach dem Unterpunkt „der Geschäftsführer“ ein neuer Unterpunkt „der Rechtsreferent“ eingefügt. Nach dem Unterpunkt „der Pressereferent“ wird ein neuer Unterpunkt „der Internetbeauftragte“ eingefügt.

11. Verschiedenes

12. Schlussworte

Anträge bitten wir bis spätestens 18.10.2019 schriftlich an den Vorsitzenden bzw. die Geschäftsstelle zu richten.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Harald Stadler

Kreisvorsitzender

 

Hans-Peter Landsmann

Kreisgeschäftsführer